6. Belastungsquelle: Verwaltungswege und Schulrecht

Die Schule ist, vermutlich im Unterschied zu Ihrem bisherigen Berufsfeld, ein stark verwalteter Raum. Es gibt unzählige Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Verfügungen und Satzungen, die Ihr unterrichtliches und erzieherisches Handeln rahmen: Grundgesetz, Landesschulgesetz, die Notenverordnung, die Prüfungsverordnung, der SMV-Erlass, die Verfügung über die Teilnahme am Ganztagsunterricht, die Satzung der Schulkonferenz, der Aufsichtsplan, die Schulordnung – all dies und noch viel mehr müssen Sie in Ihrem täglichen Handeln berücksichtigen. Wer sich zu wenig in schulrechtlichen Fragen auskennt, geht das Risiko ein, sich Schwierigkeiten mit Schüler/innen, Eltern, der Schulleitung oder der Schulaufsicht einzuhandeln. Darüber hinaus bindet schulrechtliche Unkenntnis viele Zeit- und Kraftressourcen, die bei der Unterrichtsplanung und -durchführung besser aufgehoben sind.

Das könnte Sie entlasten:

  • Wer schulrechtlich einigermaßen auf der Höhe ist, hat es in Konflikten mit Schüler/innen, Eltern, Kolleginnen und Kollegen oder der Schulleitung deutlich leichter. Deshalb macht es Sinn, sich im Schulrecht selbst fit zu machen und die wichtigsten Gesetze und Verordnungen zu kennen.
  • Vor schwierigen oder gravierenden Entscheidungen oder Maßnahmen sollte man am besten eine ordentliche schulrechtliche Prüfung vornehmen.

Marc Böhmann